Nutzungsvertrag

Zwischen Angelika Riechert von www.ar-internet.de und Thomas Schmidt von www.T-S-Management.de
als Betreiber des Nachhilfe-Portals www.Individuelle-Online-Nachhilfe.de,
des Nachhilfe-Portals www.Individuelle-Online-Nachhilfe.info - kurz www.I-O-N.info,
sowie der Lern-Plattform www.Lernhilfe-statt-Nachhilfe.de
- Reichenbacher Straße 25, 08499 Mylau -
( im folgenden Lernhilfe-statt-Nachhilfe genannt )
und

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als Nutzer der unter diesen Adressen angebotenen Dienstleistungen
( im folgenden Freier Mitarbeiter genannt )
wird folgender Vertrag geschlossen:

Grundlage Ihrer Tätigkeit als Online-Nachhilfe-Lehrer sind der Nutzungsvertrag
und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von
Lernhilfe-statt-Nachhilfe.

§ 1 Tätigkeitsbeschreibung

Der Online-Nachhilfe-Lehrer ( im folgenden Freier Mitarbeiter genannt ) führt eigenverantwortlich Nachhilfestunden durch, die über obige Nachhilfe-Portale zustande kommen. Lernhilfe-statt-Nachhilfe stellt eine professionelle Konferenz-Software zur Verfügung, über die Online-Nachhilfe des Freien Mitarbeiters stattfindet. Die Software kann über jeden herkömmlichen Internetbrowser abgerufen werden. Die Funktionsweise der Software wurde 14 Tage vor Vertragsbeginn kostenlos ausführlich getestet.

§ 2 Allgemeine Pflichten von Lernhilfe-statt-Nachhilfe

Lernhilfe-statt-Nachhilfe stellt innerhalb von 24 Stunden nach Vertragsbeginn (siehe § 10) eine Konferenz-Software zur Durchführung von Online-Nachhilfe oder sonstiger Online-Weiterbildungen zur Verfügung. Der Freie Mitarbeiter erhält von Lernhilfe-statt-Nachhilfe für maximal 2 Fächer je eine personifizierte Internetseite, die regelmäßig für die Suchmaschine Google optimiert wird. Weiterhin wird monatlich mindestens eine Online-Weiterbildung für alle Freien Mitarbeiter angeboten. Lernhilfe-statt-Nachhilfe verpflichtet sich, in den ersten 3 Monaten des Vertragsverhältnisses durch Werbung und weitere Maßnahmen eine möglichst hohe Arbeitsauslastung des Freien Mitarbeiters zu erreichen.

§ 3 Verschwiegenheit

Der Freie Mitarbeiter sichert zu, die Informationen, die er im Rahmen seiner Online-Nachhilfe erhält, vertraulich zu behandeln. Das gleiche gilt für Gesprächsinhalte mit den Eltern und den Fachlehrern der Nachhilfe-Schüler. Der Freie Mitarbeiter hat über den Inhalt dieses Vertrages und der sonst dem Vertrag beigefügten Unterlagen Verschwiegenheit zu wahren. Das gleiche gilt hinsichtlich sonstiger Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Lernhilfe-statt-Nachhilfe, incl. aller Login-Daten. Diese Verpflichtung gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

§ 4 Verantwortung für persönliche Angaben

Der Freie Mitarbeiter erhält im Format http://FACH.Lernhilfe-statt-Nachhilfe.de/NAME
eine eigene personifizierte Internetseite. Der Freie Mitarbeiter ist für die Korrektheit und Aktualität der dort veröffentlichten Daten verantwortlich. Veränderungen sind spätestens innerhalb von 7 Tagen an die Email-Adresse info@i-o-n.info zu melden. Werden Veränderungen nicht innerhalb dieser Zeitspanne gemeldet, ist Lernhilfe-statt-Nachhilfe aus rechtlichen Gründen gezwungen, diese personifizierte Internetseite zu sperren.

§ 5 Zeitpunkt und Umfang der Online-Nachhilfe


Der Freie Mitarbeiter entscheidet selbstständig, wann und wie oft er Online-Nachhilfe anbietet.

§ 6 Honorar des Freien Mitarbeiters

Der Freie Mitarbeiter entscheidet selbstständig, welches Honorar er für seine Online-Nachhilfe berechnet.
Die auf www.individuelle-online-nachhilfe.info/preisliste-online-nachhilfe.htm genannten Preise sind Empfehlungen.

§ 7 Vergütung an Lernhilfe-statt-Nachhilfe

(1) Für das Überlassen des Know-how (Konferenz-Software, personifizierte Internetseite(n), fachbezogene Werbung, Weiterbildung,...) zahlt der Freie Mitarbeiter an Lernhilfe-statt-Nachhilfe eine monatliche Vergütung in Höhe von 80,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (95,20 Euro brutto). Diese wird einmalig für die ersten 3 Monate mit Vertragsbeginn fällig.
Um die finanziellen Aufwendungen in den ersten Monaten für den Freien Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten, gilt für die erstmalige Benutzung der Lern-Plattform Lernhilfe-statt-Nachhilfe folgende Zusatzvereinbarung:
Mit dem Bezahlen der Vergütung für die ersten 3 Monate kann der Freie Mitarbeiter alle Funktionen der Lern-Plattform Lernhilfe-statt-Nachhilfe insgesamt 6 Monate nutzen.

(2) Ab dem 7. Monat erfolgt die Bezahlung spätestens bis zum 3. Banktag des Monats. Erfolgt trotz Mahnung per Email keine Überweisung, wird der Vertrag zum 10. Banktag des Monats seitens Lernhilfe-statt-Nachhilfe fristlos gekündigt.


§ 8 Werbung

Lernhilfe-statt-Nachhilfe übernimmt die allgemeine internationale (Österreich, Schweiz), nationale und überregionale Werbung.
Der Freie Mitarbeiter übernimmt die regionale Werbung (maximal Bundesland). Lernhilfe-statt-Nachhilfe stellt dafür Vorlagen, Layouts,... zur Verfügung. Der Freie Mitarbeiter ist verpflichtet, bei seiner Werbung auf seine personifizierte Webseite oder eine äquivalente Webseite von Lernhilfe-statt-Nachhilfe zu verweisen.

§ 9 Steuerliche Aspekte

Dem Freien Mitarbeiter ist bewusst, dass er als Online-Nachhilfe-Lehrer eine freiberufliche Tätigkeit ausübt. Einnahmen aus dieser Tätigkeit sind in der Einkommenssteuererklärung anzugeben.

§ 10 Vertragsbeginn

Dieser Vertrag über eine freie Mitarbeit als Online-Nachhilfe-Lehrer erlangt in dem Moment seine Gültigkeit, wo der Vertrag handschriftlich vom Freien Mitarbeiter unterschrieben Lernhilfe-statt-Nachhilfe vorliegt und die Überweisung in Form der ersten 3 Monatsvergütungen banktechnisch nachgewiesen ist.

§ 11 Kündigung

Der Freie Mitarbeiter kann diesen Vertrag nach den ersten 3 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen kündigen. Die Kündigung hat schriftlich (Brief, Fax, Email) zu erfolgen. Bei der Kündigung werden die personifizierten Webseiten gelöscht, der Zugriff auf den Login-Bereich sowie zur Konferenz-Software gesperrt.
Lernhilfe-statt-Nachhilfe kann den Vertrag nur bei groben Verstößen gegen pädagogisch, methodische Grundsätze nach vorherigem schriftlichen Hinweis und entsprechend § 7(2) kündigen.

§ 12 Salvadorische Klausel

a) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
b) Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschliessenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.



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Ort, Datum


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Lernhilfe-statt-Nachhilfe -------------------------------------------------Freier Mitarbeiter



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